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Waffengesetze

Waffengesetze in Südgorasia
im Herrschaftsgebiet des Drachensohns

1. Jeder Gorasische Untertan hat den Grundlegenden Umgang mit dem Stab zu erlernen und sein Können regelmässig aufzubessern. Bei den Feierlichkeiten im August jedes Jahres finden Wettkämpfe mit dem Stab unter den besten Männern aller Dörfer einer jeden Gorasischen Kommune statt. Der Sieger hat die Ehre in den Stand eines Kriegeranwärters des gorasischen Heeres aufzusteigen.

2. In Kriegszeiten hat jeder wehrfähige Mann im Alter von 14 bis 50 Jahren dem Ruf des Drachensohnes zu folgen und zu dessen Ehren den Speer zu führen.

3. Es ist nur den Kriegern des Drachensohnes erlaubt, eine Klinge zu führen.

4.Nur Adeligen und Waffenmeistern ist es erlaubt, die Edelste aller Klingen, das Schwert des Dai - Ji zu führen. Ein Verstoß dieses Gesetzes wird mit dem Tode bestraft.
Es ist möglich, sich durch heldenhafte Taten dieses Privileg zu verdienen.